In der Schweizer Bevölkerung werden zurzeit viele Themen heiss diskutiert. Zu einem aktuellen Thema haben die beiden Bezirksparteien der FDP und SVP am vergangenen Donnerstag im Schulhaus Ägerten in Wettswil zu einer Podiumsdiskussion geladen. Die beiden hochkarätigen Fachpersonen haben den interessierten Besuchern viele Fakten, Argumente und Aussichten zum Thema «Schweizer Neutralität – Bestand heute und in Zukunft» aufgezeichnet. Dr. David Vogelsanger ging zu Beginn seines Referates auf die Geschichte der Entstehung der Schweizer Neutralität ein und Dr. Martin Dahinden beleuchtete die Zusammenhänge zwischen dem völkerrechtlich verankerten Neutralitätsrecht und der Schweizer Neutralitätspolitik. Seit dem Sonderbundkrieg ist die Schweiz von Krieg verschont geblieben – dieses sind doch 175 Jahre. Die Schweizer Neutralität wurde von den Europäischen- und Weltmächten in der Geschichte immer wieder bekräftigt und bestätigt. Das Neutralitätsrecht, das in dem Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 kodifiziert wurde, ist Teil des Völkergewohnheitsrechts. Es legt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates fest. Das wichtigste dieser Rechte ist die Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. Zu den wichtigsten Pflichten eines neutralen Staates gehört es, sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten, seine Selbstverteidigung sicherzustellen, den Kriegsparteien keine Söldner zur Verfügung zu stellen und den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung zu stellen. Es gestattet die Ausfuhr von Rüstungsgütern unter der Voraussetzung, dass die Kriegsparteien gleichbehandelt werden. Bestimmungen zu Sanktionsmassnahmen wirtschaftlicher oder anderer Natur sind darin nicht enthalten.
Beide Referenten erachten die Neutralität als wichtigen Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik, sie vertreten unterschiedliche Meinungen in der Frage ob oder inwiefern sich die Schweiz an Sanktionsmassnahmen beteiligen kann oder soll.
Marianne Gramm moderierte den Abend und konnte viele spannende Fragen aus dem Publikum aufnehmen. So wurde darauf hingewiesen, dass viele in den Medien verbreitete Aussagen und Meinungen zu Verunsicherung in der Bevölkerung führen können, weil sie Sachfragen mit der Neutralität verknüpfen, die damit aber gar nichts zu tun haben. Ein Beispiel ist die Frage der Wiederausfuhrerlaubnis für Schweizer Rüstungsgüter, die vor langer Zeit an Staaten geliefert wurden. Die Frage der Sanktionen fällt unter die Neutralitätspolitik, die die Schweiz verfolgen will und dies unter Abwägung der Interessen.
Angesprochen wurde auch die Rolle der Schweiz als Vermittlerin. Die Neutralität ist eine wichtige, aber nicht unabdingbare Komponente, die eine Vermittlertätigkeit ermöglichen kann. Eine Vielzahl von Elementen – Ortskenntnisse, Verfügbarkeit von Experten, Interessen der Konfliktparteien, persönliche Kontakte, etc. spielen eine Rolle. Für das humanitäre Engagement hingegen ist die Schweizer Neutralität ein wesentlicher Faktor. So ist das IKRK mit seinem Hauptsitz in Genf weltweit als neutrale Institution anerkannt.
Die Neutralität der Schweiz in ihrer völkerrechtlichen und politischen Ausprägung wird uns auch in Zukunft – Stichwort Neutralitätsinitiative – beschäftigen. Einen wichtigen Beitrag dazu haben die Referenten geleistet. Beide sind ehemalige Schweizer Diplomaten, die die Schweiz als Botschafter in der Welt vertreten haben. Sie können auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen und diesen mit grossem Fachwissen verknüpfen. Das Interesse der Zuhörerschaft war ihnen sicher. Die FDP Wettswil, als Organisatorin des Abends, bedankt sich bei allen Mitwirkenden und ist zuversichtlich, dass Veranstaltungen wie diese zu einem vertiefteren Verständnis der aktuellen Themen beitragen können.